Uelzen/Landkreis. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das eine Klage des BUND gegen Lückenschluss der A39 (Bauabschnitt 7, Ehra-Lessien) zurückgewiesen hatte (UEN berichteten), war bei den Autobahn-Befürwortern die Hoffnung groß, dass der Baubeginn nun unmittelbar bevorsteht. Aber davon kann keine Rede sein, wie das Nachrichtenportal regionalHeute.de berichtet.
Nach dem erfolgten Urteil ist der Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für den Bauabschnitt zwischen Weyhausen und Ehra rechtskräftig. Auf Anfrage von regionalHeute.de teilt das Bundesministerium für Verkehr mit, dass die Autobahn GmbH des Bundes weiterhin daran arbeite, auch für die anderen sechs Bauabschnitte bestandskräftiges Baurecht zu erzielen. Doch mit einem Baustart ist vorerst nicht zu rechnen. Es fehlt das Geld
Das Bundesverkehrsministerium erklärt die Hintergründe: "Mit dem Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 liegen nun der Entwurf des Haushalts 2027 und die für den Bundesfernstraßenbau sehr wichtige neue mittelfristige Finanzplanung bis 2030 vor. Bedingt durch die sinkenden Lkw-Mauteinnahmen in Folge des erwarteten Hochlaufs der Elektromobilität im Schwerverkehr, die wirtschaftliche Entwicklung und die allgemeinen Konsolidierungsbedarfe im Haushalt verbleiben die Investitionen der Bundesfernstraßen bis 2030 auf dem Niveau der bisherigen Planungen." Demgegenüber stünde die dynamische Entwicklung des Baupreisindex für die Bundesfernstraßen von fast 40 Prozent seit 2021.
Doch was heißt das konkret für die A39? "Mit der derzeitigen Mittelausstattung sind auch die laufenden Projekte noch nicht vollumfänglich durchfinanziert und es sind derzeit keine neuen Baufreigaben von Streckenprojekten möglich; dies gilt auch für den jetzt mit bestandskräftigem Baurecht versehenen Abschnitt der A 39", heißt es aus dem Ministerium.
Grafik: Autobahn GmbH