Nach außerordentlicher Kündigung von leitenden Mitarbeitern: Abwasserzweckverband muss wegen arbeitsrechtlicher Klagen vier vorläufige Stellen schaffen
Uelzen. Eigentlich sollte mit den Kündigungen wieder Ruhe einkehren beim Abwasserzweckverband Uelzen: Vier leitende Mitarbeiter verloren ihren Job, weil der AZV Verstöße beim Vergaberecht festgestellt hatte. Ausschreibungen waren nicht dem vorgeschriebenen Vergaberecht entsprechend erfolgt.
Vielmehr war bei einem Auftragswert von insgesamt 3,3 Millionen Euro stets eine bestimmte Firma ausgewählt worden, die allerdings einen Aufschlag bis zu 30 Prozent auf den Angebotspreis abrechnete (UEN berichteten: https://www.uelzener-nachrichten.com/stadt-und-kreis/stadt-uelzen/9859-abwasserzweckverband-uelzen-zieht-konsequenzen-nach-verstoessen-vier-mitarbeiter-mit-sofortiger-wirkung-gekuendigt?highlight=WyJhYndhc3Nlcnp3ZWNrdmVyYmFuZCJd)
Deshalb verloren die Beschäftigten im Mai mit der Entscheidung der Verbandsversammlung des von der Hansestadt Uelzen sowie den Samtgemeinden Suderburg und Bevensen-Ebstorf getragenen AZV ihren Job.
Allerdings haben alle vier Beschäftigte Kündigungsschutzklage gegen die Kündigungen eingelegt. Eine Ausschreibung der Stellen zur Wiederbesetzung kann nicht erfolgen, da noch nicht rechtsgültig über die Beendigung der Arbeitsverhältnisse entschieden ist.
Das Dilemma: Die Stellen werden benötigt. Bis zu einer arbeitsrechtlichen Entscheidung muss der AZV also eine Brücke finden.
Deswegen sollen bei der morgigen, nichtöffentlichen Sitzung des Verbandsausschusses im Rahmen eines nachträglichen Stellenplans vier neue Stellen geschaffen werden:
1 Stelle der Entgeltgruppe E 15 TVöD
2 Stellen der Entgeltgruppe E 12 TVöD
1 Stelle der Entgeltgruppe E 9 b TVöD
Alle vier Stellen sollen die Anmerkung "künftig wegfallend", einen sog. „kw-Vermerk" erhalten. Die Stellen werden also nur vorübergehend geschaffen und nach Beendigung der Kündigungsschutzklagen wieder gestrichen.
Weiter heißt es in der Tagesordnung der morgigen Sitzung: „Um die Handlungsfähigkeit und damit die Aufgabenerledigung des Abwasserzweckverbandes zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, die o.a. Stellen im Vorgriff auf das Inkrafttreten des Nachtragsstellenplanes unverzüglich öffentlich auszuschreiben.“
Foto: AZV