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Landkreis Uelzen

Wegen der Flugsicherheit: Landkreis will zwei Hektar Wald am Flugplatz Uelzen fällen - BUND und NABU äußern erhebliche Bedenken

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Uelzen/Landkreis. Der Flugplatz Uelzen, fünf Kilometer westlich der Stadt gelegen, liegt idyllisch inmitten von Wiesen und Wäldern. Allerdings sind im Osten des Areals, am Ende der 800 Meter langen Landebahn, Bäume inzwischen so hoch geworden, dass die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als zuständige Luftfahrtbehörde eingeschritten ist: Sie hat dem Landkreis Uelzen als Eigentümer des Flugplatzes vorgegeben, Rodungen vornehmen zu lassen, um die Flugsicherheit zu gewährleisten – Bäume ragen teils in die Einflugschneisen. Der Landkreis Uelzen will im Oktober mit den Baumfällarbeiten beginnen. Von zwei Hektar Fläche ist die Rede.

Die Uelzener Kreisgruppen des BUND und des NABU äußern jetzt erhebliche Bedenken gegen „den geplanten Kahlschlag“. Fritz Kaune (2. Vors. NABU Uelzen) und Klaus Himme (2. Vors. BUND Uelzen) haben sich jetzt mit einem offenen Brief an Landrat Dr. Heiko Blume gewandt und begründen ihre Kritik:

„Die geplanten Baumfällungen betreffen einen Kiefern-Altbestand im Alter von etwa 80 Jahren. Im Unterholz dieses Waldstücks sind vor etwa 20 Jahren Buchen angepflanzt worden, die sich erfolgreich entwickelt haben. Der geplante Kahlschlag betrifft damit einen Waldbestand, der in seiner jetzigen Form eine wichtige Funktion für den Klima- und Umweltschutz erfüllt:

  1. Erwiesenermaßen speichern Wald-Altbestände wesentlich mehr Kohlendioxid als Neupflanzungen. Es müssen viele Jahre vergehen, bis letztere eine annähernd gleiche Speicherkapazität erfüllen können.
  2. Wälder erfüllen sowohl für den Wasserhaushalt als auch für die regionalen und kleinräumigen klimatischen Verhältnisse eine wichtige Aufgabe. So zeichnen sich Waldböden aufgrund ihrer tiefgründigen Humusschichten durch eine hohe Wasserhaltefähigkeit aus, womit sie für die Grundwasserneubildung eine große Bedeutung haben. Auf Kahlschlägen hingegen bauen sich infolge der höheren Temperaturen die organischen Bodenbestandteile zügig ab, wodurch ihre Wasserhaltefähigkeit erheblich reduziert wird. Zudem wird durch den Abbau der Humusschicht Nitrat frei, das in tiefere Bodenschichten ausgeschwemmt wird und damit zur Belastung des Grundwassers führen kann.
  3. Vor diesem Hintergrund ist es besonders schwerwiegend, dass die geplanten Eingriffe mitten im Wasserschutzgebiet der Uelzener Stadtwerke durchgeführt werden sollen. Gerade der Bereich des Flugplatzes birgt bekanntlich ohnehin ein latentes Gefährdungsrisiko für das Uelzener Grundwasser, da seinerzeit zur Verlängerung der Startbahn dort Rübenschlamm, Bauschutt und Gleisschotter in erheblichen Mengen aufgebracht wurden. -2-

Diese Risiken und negativen Folgen können auch nicht durch die geplante Wiederbepflanzung des Areals mit heimischen Gehölzen (Büsche und Bäume 2. Ordnung) ausgeglichen werden.

Bis die Neuanpflanzungen die Funktionen des jetzigen Bestandes in einem vergleichbaren Umfang erreichen können, werden viele Jahre vergehen. Dabei ist es ja ohnehin zweifelhaft, ob diese Neuanpflanzungen unter den jetzigen klimatischen Bedingungen gelingen können.

Der Landkreis Uelzen begründet die geplanten Eingriffe damit, dass aus Gründen der Flugsicherheit bestimmte lichte Weiten für die Start- und Landevorgänge geschaffen werden müssen. Die projektierten Maßnahmen sind aber nur erforderlich, weil der Landkreis Ende der 1990er Jahren die damalige Landebahn verlängert hat, um eine Ausweitung des Flugbetriebs auf Maschinen bis 5.700 kg zu erreichen (davor: bis 3.500 kg). Zudem hat der Kreis in der Zwischenzeit den Wuchs der Bäume, die vermutlich bereits zu Zeiten der Landebahnverlängerung eine ähnliche Höhe wie heute erreicht hatten, völlig aus dem Blick gelassen.

Die möglichen Vorteile, die sich für den Landkreis aus dieser erweiterten Zulassung ergeben mögen, wiegen die negativen Folgen des geplanten Kahlschlags in keiner Weise auf.

Die Kreisgruppen des BUND und des NABU erkennen die Interessen des Vereins ‚Cumulus‘ (Betreiber des Flugplatzes, Anm.d.Red.) sowie seinen Einsatz im sozialen Bereich an. Aber die Belange des Vereins und seiner Mitglieder könnten auch dann noch weitestgehend erfüllt werden, wenn die Zulassung für den Flugbetrieb wieder auf 3.500 kg begrenzt würden. Jedenfalls können geringfügige Einschränkungen des jetzigen Flugbetriebs nicht als Rechtfertigung für den geplanten Kahlschlag dienen. BUND und NABU fordern daher, die bisherigen Pläne so zu überarbeiten, dass sie den Belangen des Klima-, Wasser- und Umweltschutzes und den damit verbundenen gesamtgesellschaftlichen Interessen entsprechen.“

Der Flugsportverein Cumulus Uelzen e.V. erklärt auf seine Homepage: „Der Flugplatz ist als Verkehrslandeplatz ausgewiesen und für Motorflugzeuge, Ultraleichtflugzeuge, Motorsegler, Hubschrauber, Segelflugzeuge, Ballone, Fallschirmsprungbetrieb und Modellflug zugelassen.

Seit mehr als 40 Jahren leistet der Flugplatz einen wichtigen Beitrag zur Verkehrsinfrastruktur in der östlichen Region zwischen Hamburg und Hannover. Mit seiner 800 m langen Asphaltpiste kann der Flugplatz auch von Flugzeugen und Hubschraubern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5,7 Tonnen angeflogen werden. Somit sind die Landkreise Uelzen, Lüchow-Dannenberg und Lüneburg auch mit größeren Luftfahrzeugen erreichbar.

Der Flugplatz wird regelmäßig von Geschäftsflugzeugen angeflogen, gelegentlich werden wichtige Güter und Bauteile eingeflogen, die von Unternehmen oder Betrieben aus der Region zeitnah benötigt werden. Neben der Geschäftsfliegerei steht der Flugplatz für die private Sportfliegerei zur Verfügung.“

Foto: Michalzik