Skip to main content

Landkreis Uelzen

Verdacht auf Blauzungenkrankheit im Landkreis Uelzen: Veterinäramt empfiehlt Impfung von Tieren

 |  Landkreis

Uelzen/Landkreis. Vor dem Hintergrund der Ausbreitung der für Menschen ungefährlichen Blauzungenkrankheit (BTV3) in Schaf- und Rinderbeständen in Nordost-Niedersachsen und einem ersten Verdachtsfall im Landkreis Uelzen empfiehlt das Veterinäramt des Landkreises, insbesondere Schafe gegen die Tierseuche impfen zu lassen. Kreisveterinär Dr. Jörg Pfeiffer weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Landkreis Uelzen bereits am 22. Juni 2024 eine landkreisweite Genehmigung für die vorbeugende Schutzimpfung gegen den Erreger der Blauzungenkrankheit für empfängliche Tierarten veröffentlicht hat.

Die Blauzungenkrankheit betrifft ausschließlich Wiederkäuer. Die Virusinfektion wird über blutsaugende Mücken, sogenannte Gnitzen, übertragen. Besonders Schafe können schwer erkranken. Rund zehn Prozent der infizierten Tiere sterben an der Blauzungenkrankheit. Überlebende Tiere benötigen mehrere Monate, bis ihre allgemeine Gesundheit wieder weitgehend hergestellt ist. Um das Leid der Schafe zu verringern, können Tiere mittlerweile gegen den Erreger „BTV Serotyp 3“ geimpft werden. Laut dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) gibt es derzeit zwar keinen regulär zugelassenen Impfstoff, seit Anfang des Jahres regelt aber eine entsprechende Verordnung die Impfmöglichkeiten.

Die Tierseuchenkasse bezuschusst die Impfung. Diese kann durch niedergelassene Tierärztinnen und –ärzte erfolgen. Durch den Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Niedersachsen – erst vor wenigen Tagen war ein Infektionsfall im Landkreis Lüneburg bestätigt worden – verliert das gesamte Bundesland Niedersachsen den sogenannten Freiheitsstatus für die Blauzungenkrankheit. Das bedeutet: Der Handel mit Tieren, die sich infizieren könnten (Schafe, Rinder, Ziegen und andere Wiederkäuer) ist nur unter strengen Auflagen möglich. Die Impfung ändert an den Vorschriften zur Verbringung nichts.

Die Blauzungenkrankheit zählt zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen und ein Verdacht muss dem Veterinäramt unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder der Rufnummer 0581 82-736 gemeldet werden. Erste Symptome sind Fieber, Absonderung von der Herde, Schwellung der Maulschleimhäute und Zunge (hängt heraus), vermehrter Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul, Entzündungen des Klauenkronsaums und und Lahmheiten.  

Symbolfoto: Adobe Stock