Nach fast zwei Jahrzehnten hat Heinrich Hellbrügge vor wenigen Tagen aus persönlichen Gründen seine ehrenamtliche Tätigkeit als Kreisjägermeister des Landkreises Uelzen eingestellt. Als Kreisjägermeister war Hellbrügge in beratender Funktion für den Landkreis, insbesondere die Jagdbehörde, tätig. Er hatte während dieser Zeit auch den Vorsitz im Jagdbeirat inne. Durch sein umfangreiches Wissen in den Bereichen Jagd und Naturschutz hat er den Landkreis Uelzen bei vielen Entscheidungen beraten. Auf unzähligen Jägerprüfungen konnte er vielen Jungjägerinnen und Jungjägern die Nervosität nehmen und gute Ratschläge für eine waidgerechte Jagd mit auf den Weg geben.
Im Uelzener Kreishaus ist Hellbrügge heute durch Landrat Dr. Heiko Blume offiziell aus dem Amt verabschiedet worden. „Die Achtung vor den Wildtieren war Ihnen immer außerordentlich wichtig. Bei Fragen der Abschussplanung haben Sie ein besonderes Augenmerk auf einen artenreichen und gesunden Wildbestand im Rahmen einer maßvollen und nachhaltigen Bewirtschaftung gelegt. Das gute Verhältnis zwischen Jägerschaft und der Jagdbehörde ist zu großen Teilen Ihr Verdienst“, führte Blume aus. Hellbrügge habe mit seinem großen Sachverstand den Landkreis
Uelzen als Jagdbehörde stets kompetent beraten. „Für dieses langjährige Engagement gebührt Ihnen Dank und Anerkennung“, würdigte der Landrat die Amtsausübung des scheidenden Kreisjägermeisters.
Aufgrund der Amtsaufgabe Hellbrügges hat der Landkreis Uelzen die Landesjägerschaft um einen Vorschlag hinsichtlich der Nachfolge gebeten. Auf Grundlage dieses Vorschlages wird der Uelzener Kreistag im Rahmen seiner nächsten Sitzung eine Neuwahl für die Restdauer der Kommunalwahlperiode, also bis Oktober 2026, vornehmen.
Foto (Landkreis Uelzen, v.l.): Dr. Björn Hoppenstedt (Erster Kreisrat), Karsten Meyer (Vorsitzender der Kreisjägerschaft Uelzen), Landrat Dr. Heiko Blume, Heinrich Hellbrügge (scheidender Kreisjägermeister), Thomas Jähn (besonderer Vertreter des Kreisjägermeisters), Anja Schön (Leiterin des Ordnungsamtes bzw. der Jagdbehörde).