Alttextilien: Abfallwirtschaftsbetrieb gibt Tipps zur richtigen Entsorgung
Uelzen/Landkreis. Die seit Jahresbeginn geltenden Änderungen im Zusammenhang mit der Entsorgung alter Textilien (UEN berichteten: https://www.uelzener-nachrichten.com/lokales/7233-neue-eu-richtlinie-fuer-altkleider-drk-kreisverband-uelzen-setzt-auf-gezielte-spenden?highlight=WyJhbHRrbGVpZGVyIl0=) haben zu vielen Rückfragen beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Uelzen (awb) geführt. Ob zerschlissene Textilien in den Altkleidercontainer oder in den Restabfall gehören, war dabei eine der meist gestellten Fragen. „Sie gehören in den Restabfall“, erklärt Abfallberater Johannes Antpöhler.
Neu ist seit dem Jahreswechsel auch die Zuständigkeit für die Sammlung von Alttextilien geregelt. Im Landkreis Uelzen liegt diese Zuständigkeit beim Abfallwirtschaftsbetrieb. Der awb hat deshalb auf dem Wertstoffhof in Oldenstadt einen Standort für Textilcontainer eingerichtet und an einen gewerblichen Sammler vermietet. Die zahlreichen Sammelcontainer der gewerblichen und karitativen Sammler in den Gemeinden ergänzen dieses Angebot. „Dies soll grundsätzlich auch künftig so bleiben, damit die Wege für den Verbraucher möglichst kurz sind“, so Antpöhler.
Der Abfallberater weiter: „Ein großes Problem stellt dabei der Einwurf verschmutzter Textilien in die Sammelcontainer dar. Solche Textilien belasten den Sortierprozess und gehören daher weiterhin in den Restabfall. Das gleiche gilt auch für zerschlissene Kleidung oder einzelne Socken, die so nicht gebrauchsfähig sind.“ Um eine Verschmutzung entsorgter Alttextilien auszuschließen, seien Textilien vor dem Einwurf in Alttextilcontainer in Plastikbeuteln zu verpacken. Der Appell des awb laute, nur trockene, saubere und noch gebrauchsfähige Textilien verpackt in die Container zu werfen.
Andere Möglichkeiten zur weiteren Nutzung gut erhaltener Alttextilien sind neben dem Einwurf in Sammelcontainer zum Beispiel auch die Abgabe an heimische Second-Hand-Läden, der Besuch örtlicher Kleidertauschbörsen oder die Präsentation der jeweiligen Alttextilien auf dem neuen OnlineTausch- und Verschenkmarkt des awb auf dessen Website (awb.uelzen.de)
„Ob Alttextilcontainer, Second-Hand oder Verschenkmarkt – Ziel ist es, dass noch verwendbare Textilien nicht unnötig im Müll landen“, erläutert Christina Harms, Betriebsleiterin des awb.
Und noch ein Hinweis ist der awb-Chefin wichtig: „Noch immer werden gelegentlich die Standorte der gewerblichen und karitativen Alttextilcontainer in den Gemeinden als Müllabladeplatz missbraucht. Diese Art der Abfallbeseitigung ist illegal. Verursachern drohen empfindliche Geldstrafen.“
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