Uelzen/Landkreis. Alle Hühner, Enten, Gänse und andere Geflügelarten dürfen ab Dienstag, 20. Januar 2026, imnKreisgebiet Uelzen wieder ins Freie. Der Landkreis Uelzen hebt die Stallpflicht für Geflügel auf.
Anlass ist die neue Risikobewertung. „Aufgrund des deutlichen Rückganges verendeter, HPAIV-positiver Wildvögel und der fehlenden lokalen Häufung wurde am 19. Januar eine Aktualisierung der Risikobewertung durchgeführt. In Anbetracht der Lage ist eine Aufrechterhaltung der Aufstallung unter Berücksichtigung der tierschutzrechtlichen Haltungseinschränkungen aktuell nicht mehr verhältnismäßig“, so Amtsveterinärin Dr. Ursula Kimmel-Brandes.
In den vergangenen Wochen waren im Landkreis Uelzen nur noch sehr vereinzelt tote Wildvögel positiv auf Vogelgrippe getestet worden. Die Aufhebung der Stallpflicht erfolgt in Abstimmung mit den Nachbarlandkreisen. „Die Maßnahme hat erfolgreich dazu beigetragen, dass wir eine Ausbreitung der Geflügelpest im Landkreis Uelzen verhindern konnten. Allen Geflügelhaltern gebührt unser Dank, dass sie sich vorbildlich daran gehalten haben“, so Kimmel-Brandes weiter. Da die Gefahr der Geflügelpest dennoch vorhanden bleibt, sollten die Geflügelhalterinnen und -halter weiterhin streng alle Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. So ist möglichst zu vermeiden, dass Haus- und Wildgeflügel miteinander in Kontakt kommen. Außerdem sollte auch bei kleinen Tierbeständen Geflügel auf Auffälligkeiten beobachtet werden.
Die amtliche Bekanntmachung ist abrufbar unter https://www.landkreis-uelzen.de/desktopdefault.aspx/tabid-39/112_read-18397/
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