Verwahrloste Hunde in Brome – Alle 67 Tiere haben überlebt – Strafrechtliche Ermittlungen gegen Halter dauern an – Halter reagieren mit Klage
Gifhorn. Der Fall der 67 Hunde, die im November 2025 in Brome im Landreis gifhorn aufgrund schwerwiegender Tierschutzverstöße beschlagnahmt wurden (UEN berichteten), beschäftigt weiterhin viele Menschen. Der Landkreis Gifhorn möchte die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand informieren. Es ist erfreulich zu berichten, dass alle 67 Hunde überlebt haben.
Nach der Beschlagnahmung wurden die Tiere sofort tiermedizinisch versorgt, da viele von ihnen in einem sehr schlechten Gesundheitszustand waren. Mittlerweile haben sich die meisten Hunde stabilisiert und zeigen erste Fortschritte. Einige Tiere müssen jedoch weiterhin intensiver medizinisch betreut werden, da ihre gesundheitliche Situation besonders gelagert ist. Trotz der schwierigen Umstände ist es wahrscheinlich, dass sich alle Hunde vollständig erholen werden.
Die Hunde sind aktuell in verschiedenen Tierheimen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Schleswig-Holstein untergebracht, wo sie individuell behandelt und gepflegt werden. Derzeit ist eine Vermittlung der Hunde an neue Halter noch nicht möglich. Der Landkreis Gifhorn prüft jedoch intensiv alle rechtlichen Möglichkeiten in diesem Zusammenhang.
Zusätzlich bestehen rechtliche Hürden aufgrund der laufenden Verwaltungsgerichtsverfahren, die die Abgabe der Tiere betreffen. Die Hundehalter aus Brome haben gegen die Verfügungen des Landkreises Gifhorn Klage eingereicht und führen derzeit mehrere Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig. Der Gang dieser Verfahren ist vor einer Vermittlung der Hunde abzuwarten.
Ein konkreter Zeitpunkt für eine erste Entscheidung des Gerichts kann momentan noch nicht genannt werden, sodass auch unklar bleibt, wann erste Hunde vermittelt werden können. Darüber hinaus wird besonders darauf geachtet, dass jedes Tier vor einer potenziellen Vermittlung vollständig gesund und stabil ist. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Hundehalter dauern weiterhin an. Bereits jetzt wurde ein Hundehaltungsverbot gegen die Halter ausgesprochen.
Die Ermittlungen des Landkreises Gifhorn wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wurden zwischenzeitlich abgeschlossen. Angesichts der hohen finanziellen Belastung für die Unterbringung aller im Landkreis Gifhorn beschlagnahmten Tiere im Jahr 2025 wurde im Kreistag am 10.12.2025 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 63.000 Euro für das Haushaltsjahr 2025 genehmigt.
Diese Mittel dienen der Deckung der laufenden Kosten für die Unterbringung, Pflege und medizinische Versorgung von beschlagnahmten Tieren. Im vergangenen Jahr mussten insgesamt 732 Tiere aufgrund tierschutzrechtlicher Verstöße fortgenommen werden. Diese Anzahl der fortgenommenen Tiere überstieg bei weitem die prognostizierte Anzahl. Die durch den Kreistag genehmigte überplanmäßige Ausgabe steht daher in keinen direkten Zusammenhang mit dem Tierschutzfall in Brome.
Der Landkreis Gifhorn dankt für die große Anteilnahme aus der Bevölkerung an diesem Fall.
Symbolfoto: Adobe Stock