A39: Weitere Verzögerung - Bundesverwaltungsgericht Leipzig verschiebt entscheidenden Gerichtstermin
Uelzen/Landkreis. Neuer Stolperstein für den A39-Lückenschluss: Wie das Nachrichtenportal RegionalHeute berichtet, hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig den Termin für die entscheidende Gerichtsverhandlung um sechs Wochen verschoben - ohne Angabe von Gründen.
Die jetzige Situation geht auf eine Klage der Umweltschutzorganisation BUND zurück: Der Bau der A39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg, der zu weiten Teilen durch den Landkreis Uelzen verlaufen soll, ist in sieben Abschnitte unterteilt. Während im Norden, im Bereich Lüneburg, inzwischen Baureife erreicht ist und die Bagger sofort loslegen könnten, schwelt um den südlichsten Bereich, Abschnitt 7, seit Jahren ein Rechtsstreit: Bereits 2019 hatte der BUND gegen den Bau dort geklagt und Recht zugesprochen bekommen: „Mit Urteil vom 11. Juli 2019 hat das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A39 im Abschnitt zwischen Ehra und der AS Weyhausen für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt“, räumt die für den Bau zuständige, bundeseigene Autobahn GmbH ein.
Um die Mängel zu beheben, wurde 2020 ein Änderungs- und Ergänzungsverfahren eingeleitet. Der Planfeststellungsänderungs- und -ergänzungsbeschluss mit entsprechenden Nachbesserungen erging am 28. Juni 2024 - und wurde umgehend wieder vom BUND beklagt.
Seitdem wird seitens Politik, Verwaltungen und Wirtschaft angestrengt auf den Beginn der entsprechenden Verhandlung gewartet. Die Autobahn GmbH nennt auf ihrer Homepage als Status für den Ausbau im südlichen Abschnitt: Ein Planfeststellungsbeschluss sei vorhanden, jedoch nicht vollziehbar. Das Klageverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht bleibe nun abzuwarten, heißt es ebenfalls dort.
Die mündliche Verhandlung zur BUND-Klage hatte das Bundesverwaltungsgericht ursprünglich für den 13. Mai angesetzt und damit einen Tag vor dem langen Wochenende um Himmelfahrt. Nun hat das Gericht den Termin aber aus nicht genannten Gründen um gute sechs Wochen verschoben. Neuer Verhandlungstermin ist demnach der 23. Juni.
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