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Ehrenamt im Gericht: Hansestadt Uelzen sucht Schöffen

  • Subtitle: Uelzen

Uelzen. Uelzen sucht Schöffen- und Hilfsschöffen für verschiedene Gerichte in Uelzen und Lüneburg: Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 30. November 2022 telefonisch bei der Hansestadt Uelzen unter der Rufnummer 0581 800- 6212 oder -6210 melden.
Die Hansestadt Uelzen bereitet derzeit eine Vorschlagsliste für die Amtszeit von 2024 bis 2028 vor. Hierfür werden engagierte Frauen und Männer benötigt, die möglichst alle Gruppen der Bevölkerung nach Alter, Beruf und sozialer Stellung repräsentieren. Die sich bewerbenden Personen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 25 und nicht älter als 70 Jahre alt sein sowie im Gebiet der Hansestadt Uelzen wohnen. Im Übrigen gelten die allgemeinen Grundsätze für die Bekleidung öffentlicher Ämter. Die Amtsperiode der Schöffen dauert fünf Jahre.
Nachdem die Kommune den ersten Vorschlag für die Besetzung des Schöffenamtes unterbreitet, erfolgt die Ernennung schließlich durch den Wahlausschuss beim Amtsgericht Uelzen.

Schöffen unterstützen die hauptberuflichen Richter bei ihrer Urteilsfindung. Sie sind in der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens tätige juristische Laien, die gemeinsam mit dem Berufsrichter die Tat eines Angeklagten beurteilen und bei der Festsetzung des Strafmaßes mitwirken. Ihre Mitwirkung als juristisch nicht ausgebildete Personen an der Rechtsprechung ist gerade deshalb gefragt, weil ihre eigene Sachkunde, Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte eingebracht werden sollen. Weitere Auskünfte und Informationen zum Schöffenamt sind auf der Internetseite der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen, Landesverband Niedersachsen/Bremen e.V., unter www.schöffen-nds-bremen.de abrufbar.