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Blaulicht

Bundestagsabgeordneter Dirk-Ulrich Mende blickt kritisch auf das Urteil zum Mordfall Frederike von Möhlmann

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Uelzen/Hambühren.  „Die Entscheidung des BVerfG ist für mich als Jurist durchaus nachvollziehbar“ sagt der auch für den Landkreis Uelzen zuständige Bundestagsabgeordnete Dirk-Ulrich Mende (SPD), nachdem das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung im Fall Frederike von Möhlmann aus Hambühren bekannt gegeben hat. Die 17-Jährige war 1981 auf dem Heimweg von der Musikschule in Celle nach Hambühren überfallen, vergewaltigt und mit einem Messer grausam getötet worden: Der Täter hatte der Schülerin zahlreiche Messerstiche zugefügt und ihr die Kehle durchgeschnitten.
 
Nach kurzer Zeit stand ein Verdächtiger fest, der aber 1983 vom Landgericht Stade freigesprochen wurde. Neue DNA-Untersuchungsmöglichkeiten stellten später die Schuld des Mannes zweifelsfrei fest, das bestätigte auch das Oberlandesgericht Celle im Jahr 2016. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Der Mann darf nicht ein zweites Mal unter Anklage gestellt werden. Frederikes Mörder bleibt auf freiem Fuß.
 
„Als Vater von drei Kindern, als Großvater reagiere ich aber auch emotional und erlebe es als große Ungerechtigkeit, wenn ein Kapitalverbrechen ungesühnt bleibt. Rechtsfriede entsteht so jedenfalls nicht, wenn nicht mal die Chance besteht neue, sehr gravierende Beweismittel in einem gerichtlichen Verfahren zu prüfen.“ sagte Mende weiter. „Insofern hätte ich mir mehr Mut des BVerfG gewünscht, den Grundsatz „ne bis in idem“ neu zu definieren und zum Beispiel besonders hohe Anforderungen an die neuen Beweismittel zu stellen, um den Grundsatz nicht völlig aufzugeben", bedauerte Mende. 
 
Foto: privat