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Anklage: Versuchter Mord - Prozessbeginn gegen mutmaßliche Autobahnwerfer am Landgericht Lüneburg

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Lüneburg. Am Landgericht Lüneburg beginnt am Donnerstag, 27. November, ein Prozess gegen zwei Männer aus Ostdeutschland, der bundesweit Aufsehen erregen wird. Denn der 23-Jährige und der 32-Jährige sind des versuchten Mordes bezichtigt. Es soll sich im die berüchtigten Autobahnwerfer handeln, die in Norddeutschland im Frühjahr dieses Jahres für Angst und Schrecken gesorgt hatte. 

Den beiden Angeschuldigten wird vorgeworfen, an mehreren Tagen Ende Mai/Anfang Juni diesen Jahres jeweils in den Abendstunden oder in der Nacht massive Gegenstände, etwa Warnbaken-Füße, eine Betonplatte, Steine und einen Baumstamm, von Autobahnbrücken auf die Fahrbahn, zum Teil auch direkt auf vorbeifahrende Fahrzeuge geworfen zu haben.

Die Angeschuldigten sollen dabei zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass es zu Unfällen mit Verletzten und sogar zu tödlichen Unfällen kommen würde.

Beweggrund der Angeschuldigten soll gewesen sein, im Anschluss an ein Unfallereignis vor Ort als technische oder medizinische Ersthelfer auftreten zu können und dadurch das eigene Selbstwertgefühl zu steigern.

Durch die Taten kam es zu Sach- und geringgradigeren Personenschäden, glücklicherweise jedoch nicht zu Todesfällen.

Die beiden Angeschuldigten sind angeklagt, in acht Fällen gemeinschaftlich gehandelt zu haben, namentlich bei Taten am 12.05.2025 an der A1 in Elsdorf sowie an der A 29 im Bereich Großenkneten, am 01.06.2025 an zwei Brücken über die A 71, in der Nacht vom 02.06. auf den 03.06.2025 an zwei Stellen an der A7 in den Bereichen Seevetal und Soltau sowie am Abend des 03.06.2025 an der A 1 im Landkreis Rotenburg/Wümme.

Dem 22-Jährigen werden darüber hinaus entsprechende Taten am 16.05.2025 an der A7 in Schwarmstedt und am 05.06.2025 an der A 4 in Eisenach, dem 32-jährigen eine gleichgelagerte Tat am 31.05.2025 an der A 73 bei Eggolsheim zur Last gelegt.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft stellt das Verhalten der Angeschuldigten in jedem der vorgenannten Fälle hinreichend sicher ein Handeln mit gemeingefährlichen Mitteln, ein heimtückisches Agieren und eine Tatbegehung aus niedrigen Beweggründen dar, weswegen bezüglich jeder der Taten u.a. der Vorwurf des versuchten Mordes (§ 211 StGB) erhoben wird.

Beide Angeschuldigte befinden sich aufgrund von Haftbefehlen des Amtsgerichts Soltau in dieser Sache bereits seit Anfang Juni in Untersuchungshaft.

Die Angeklagten aus den Landkreisen Hildburghausen und Schmalkalden-Meiningen (Thüringen) befinden sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 05., 15., 16., 17.12.2025, 07., 08., 21., 22. und 29.01.2026, jeweils um 9.30 Uhr in Saal 21. Die Kammer hat einen psychiatrischen Sachverständigen hinzugezogen und zu allen Verhandlungstagen bis einschließlich 17.12.2025 Zeugen geladen.

Symbolfoto: Adobe Stock