Skip to main content

Gesundheit

Erneut mobile Sonder-Aktion mit Impfstoff „Johnson & Johnson“        

 |  Gesundheit

Uelzen/Landkreis. Im Rahmen einer erneuten mobilen Sonder-Aktion können sich Impfwillige aus den Landkreisen Uelzen und Lüchow-Dannenberg am Samstag, 4., und am Sonntag, 5. September 2021, ohne vorherige Anmeldung mit dem Impfstoff „Johnson & Johnson“ impfen lassen. Im Rahmen der Aktion wird ausschließlich dieser Impfstoff eingesetzt.

Der Impfstoff von „Johnson & Johnson“ zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass eine einmalige Impfung für eine vollständige Immunisierung ausreicht. Eine Zweitimpfung ist im Gegensatz zu anderen Impfstoffen wie Biontec, Moderna oder AstraZenenca laut Robert Koch-Institut nicht erforderlich.   

Die Sonder-Aktion richtet sich an Erwachsene ab 18 Jahren. Unmittelbar vor der Impfung erfolgt eine eingehende Anamnese. Bei einer Kontraindikation kann eine Impfung durch den Impfarzt gegebenenfalls auch abgelehnt werden. In diesem Fall werden die Daten der impfwilligen Person auf Wunsch erfasst, damit über das Impfzentrum Uelzen nach Möglichkeit ein alternatives Angebot mit einem anderen Impfstoff gemacht werden kann.

„Wir wollen mit dieser Sonderaktion wieder all diejenigen Menschen erreichen, die bisher kein Impfangebot im Impfzentrum oder aber im niedergelassenen ärztlichen Bereich wahrgenommen haben. Mit der Aktion schaffen wir in beiden Landkreisen erneut flächendeckend ein möglichst niedrigschwelliges und ortsnahes Angebot“, so Uelzens Landrat Dr. Heiko Blume.  

Die Impfungen erfolgen dezentral in den Einheits- und Samtgemeinden der beiden Landkreise – und zwar nach dem sogenannten „Windhundprinzip“, also nach der Reihenfolge des Erscheinens der Impfwilligen in der jeweiligen Räumlichkeit.

Sollte die Nachfrage das Angebot übersteigen, werden Nachrückerlisten angefertigt. Nachrücker werden anschließend durch das Impfzentrum telefonisch benachrichtigt, falls an anderen Standorten oder im Impfzentrum noch Impfdosen vorhanden sein sollten.     

Eine Anmeldung ist für die Teilnahme an der Sonder-Impfaktion nicht erforderlich. Die Erfassung der Daten erfolgt direkt vor Ort durch die mobilen Impfteams. Impfwillige müssen jedoch folgende Unterlagen mitführen:Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel; Impfpass – soweit vorhanden (alternativ kann eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden); Herzpass, Diabetikerausweis oder Medikamentenliste – falls vorhanden;

Digitale Impfzertifikate können im Rahmen der Aktion nicht erstellt werden. Ein digitaler Nachweis soll zwei bis drei Tage nach der Impfung zur Verfügung stehen. Geimpfte können ihren digitalen Impfnachweis bei Bedarf selbstständig und kostenlos online unter https://www.impfportal-niedersachsen.de abrufen. Außerdem stellen Apotheken unter Vorlage des Personalausweises und des Impfausweises ebenfalls digitale Impfzertifikate aus. Auch dieses Angebot ist für Geimpfte kostenlos.

Eine detaillierte Auflistung der entsprechenden Räumlichkeiten sowie der jeweiligen Termine und Öffnungszeiten sind der Tabelle zu entnehmen.