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Gesundheit

Neue Regelung ab Mittwoch: Helios Klinikum Uelzen erlaubt Patientenbesuche nur noch am Nachmittag 

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Uelzen. Patientenbesuche sind im Helios Klinikum Uelzen ab Mittwoch, 24. November 2021, wieder nur nachmittags in der Zeit von 14:30 bis 19:00 Uhr möglich. Das erst Anfang des Monats neu geschaffene Zeitfenster am Vormittag entfällt bis auf Weiteres. Diese Entscheidung hat die Klinikleitung angesichts des hoch dynamischen Infektionsgeschehens im Landkreis Uelzen und bundesweit getroffen. Für Patientenbesuche gilt außerdem ab dem 24. November die Pflicht zum durchgängigen Tragen einer FFP-2-Maske (ohne Ventil).

„Uns ist bewusst, dass wir unseren Patientinnen und Patienten sowie ihren Angehörigen mit der erneuten Einschränkung unserer Besuchszeiten viel abverlangen. Gerne hätten wir ihnen weiterhin die Flexibilität eingeräumt, den Zeitpunkt ihres Besuches freier zu wählen. Die dynamische Corona-Infektionslage macht es jedoch notwendig, dass wir unsere Patientinnen und Patienten genau wie unsere Mitarbeitenden in besonderem Maße vor einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus schützen. Das Reduzieren von Kontakten sowie das Tragen von FFP-2-Masken sind deshalb unumgänglich“, sagt Klinikgeschäftsführerin Yvonne Bartels.

Patientinnen und Patienten dürfen ab Mittwoch, 24. November 2021, weiterhin einmal am Tag – in der Zeit von 14:30 bis 19:00 Uhr – von einer Person Besuch empfangen. Eine zeitliche Begrenzung des Besuchs innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters besteht nicht. Ausnahmen von der Besuchsregelung gelten für Angehörige von Palliativpatienten, Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie werdende Väter, die ihre schwangere Partnerin rund um die Uhr zur Geburt in den Kreißsaal begleiten dürfen. Für die Entbindungsstation gilt weiterhin die Ausnahme, dass der frischgebackene Vater die Mutter und das Neugeborene gemeinsam mit Geschwisterkindern besuchen darf.

Für alle Besucherinnen und Besucher, die keine Patienten sind, gilt beim Betreten des Helios Klinikums Uelzen die 3G-Regel. Besucherinnen und Besucher müssen an der Rezeption einen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus vorlegen (sog. „Geimpfte“ nach COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung), wobei die Zweitimpfung älter als 14 Tage sein muss (Johnson & Johnson nur Einmal-Impfung). Alternativ können Besucherinnen und Besucher auch einen Nachweis über einen positiven PCR-Test („Genesenen-Nachweis“) vorlegen, der mindestens 28 Tage und max. sechs Monate zurückliegen darf (sog. „Genesene“ nach COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung). Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, erhält nur Zutritt zum Uelzener Krankenhaus, wenn er/sie einen von einer offiziellen Teststelle bestätigten Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen kann, der nicht älter als 24 Stunden ist. Angehörige von Palliativpatienten, Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie werdende Väter, die ihre Partnerin zur Geburt in den Kreißsaal begleiten, sind von der 3G-Regel ausgenommen.

Vor dem Betreten des Helios Klinikums Uelzen müssen Besucherinnen und Besucher einen Fragebogen zur Kontaktdatenerfassung ausfüllen, den sie an der Rezeption erhalten oder bereits zuhause beantworten können. Das Dokument steht online unter www.helios-gesundheit.de/uelzen zum Download zur Verfügung. Alternativ haben Besucherinnen und Besucher auch die Möglichkeit, sich vor Ort mit dem Smartphone via QR-Code zu registrieren.

Im gesamten Klinikgebäude gilt Maskenpflicht für Mitarbeiter, Patienten und Besucher. Auch bei Patientenbesuchen müssen die geltenden Abstands- und Hygieneregeln beachtet werden.