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Landkreis Uelzen

Baden und Wassersport im Elbe-Seitenkanal: Sicherheit geht vor

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Uelzen/Landkreis. Endlich können wir auch im Landkreis Uelzen Temperaturen genießen, die zu einem Badevergnügen einladen. Auch andere Aktivitäten auf dem Wasser wie Bootfahren oder Stand-Up-Paddeling sind nun wieder attraktiv.

Die Bundeswasserstraßen, mit ihrem hohen Freizeit- und Erholungswert, stellen eine hohe Anziehungskraft dar, teilt das in Uelzen ansässige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal/Elbe-Seitenkanal mit. Doch so verlockend es sei: Der Mittellandkanal mit seinen Stichkanälen und der Elbe-Seitenkanal sowie die Leine und Ihme seien Bundeswasserstraßen und keine ruhigen Badegewässer. Regelmäßig ereigneten sich schwere und sogar tödliche Unfälle auf der Schifffahrtsstraße, da viele Menschen die Gefahren nicht erkennen.

Deshalb gibt das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal/Elbe-Seitenkanal folgende Hinweise:

  • Von allen Nutzern der Wasserstraßen sowie auch von Fahrzeugen ohne Kennzeichnungs- und Führerscheinpflicht sind die Regelungen der Binnenschifffahrtsstraßenordnung zu beachten.
  • Jeder, der sich auf einer Wasserstraße bewegt, hat sich so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden.
  • Im gesamten Schleusenbereich einschließlich der Schleusenvorhäfen ist das Baden und Schwimmen verboten. Dies gilt auch im Bereich von Brücken, Liegestellen, Häfen, Pumpwerken und Wehren, jeweils 100 Meter in beiden Richtungen.
  • Bei Nichtbeachtung des Badeverbots können Bußgelder bis zu 200 Euro fällig werden. In besonders schweren Fällen droht sogar eine Strafverfolgung wegen gefährlichen Eingriffs in den Schiffsverkehr.
  • Durch Schleusungsvorgänge, nahende oder vorbeifahrende Schiffe entstehen Strömungen, die selbst geübte Schwimmer oder Paddler nicht bewältigen können.
  • Das Springen von Brücken stellt eine große Gefahr dar und ist daher streng verboten. Länger im Wasser liegende Treibhölzer, spitze Gegenstände oder leere Flaschen treiben nicht mehr an der Wasseroberfläche, sondern dicht unterhalb. Sie sind für „Brückenspringer“ nicht zu erkennen.
  • Der Binnenschiffer steuert sein Schiff vom Heck aus, er hat eine Schiffslänge von über 100 Metern vor sich. Dadurch entsteht ein toter Winkel von mehreren 100 Metern vor dem Schiff. Einen Schwimmer in dieser Entfernung kann er nicht erkennen oder wahrnehmen.
  • Das Treibenlassen von Booten oder Flößen stellt eine weitere Gefahr für einen selbst und andere dar. Die Fahrzeuge können nicht wie geboten sicher manövrieren oder ausweichen.
  • Eltern werden gebeten, mit ihren Kindern über die Gefahren und Verbote zu sprechen, um sie zu schützen.
  • Auch auf dem Wasser gilt für alle Verkehrsteilnehmer die 0,5 Promillegrenze!

Foto (Michalzik): Die Anlegestelle Bad Bevensen am Elbe-Seitenkanal.