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Lüneburg

Lüneburg:  Allgemeinverfügung für Wasserviertel wird weiter gelockert – Verbote greifen erst ab 23 Uhr

 |  Landkreis

Lüneburg. Im beliebten Wasserviertel unserer Nachbarstadt Lüneburg hat es mit dem Blauen der Corona-Krise an den Wochenenden regelmäßig heftige Auseinandersetzungen gegeben, sodass Beschränkungen und Verbote erlassen werden mussten. Zwischenzeitlich hatte die Verwaltung dann eine schrittweise Lockerung der Regeln für ein friedlicheres Miteinander im Wasserviertel angekündigt – ab Freitag, 6. August, greift der nächste Schritt. Und das gilt künftig bis einschließlich 15. August, jeweils freitags und sonnabends abends bzw. nachts in den bekannten Straßen im Wasserviertel:

  • Verbot Alkohol zu trinken oder bereit zu stellen,
  • Verbot von Gläsern, Glasflaschen und Glasbehältnissen (ab 23 Uhr),
  • Verbot technische Anlagen zu nutzen, um Musik abzuspielen (ab 23 Uhr).
  • Geltungsbereich für diese Verbote wie gehabt, jeweils ausgenommen der konzessionierten Flächen für Außengastronomie:

o             Salzstraße am Wasser ab Ecke Baumstraße/Treidelweg über Am Stintmarkt bis zur Querung zwischen Ilmenau- und Rosenstraße;

o             Auf dem Kauf (gesamte Straße)

o             Lüner Straße ab Ecke Auf dem Kauf bis hinunter zur Lünertorstraße Ecke Am Werder

o             Am Fischmarkt

o             Die genaue Beschreibung ist in der beigefügten Allgemeinverfügung enthalten.

 

  • Die Zufahrt für Autos in das Wasserviertel ist weiter nur für Anlieger gestattet.
  • Die Fahrbahn der Stintbrücke ist freizuhalten, da Fahrbahnen laut Straßenverkehrsordnung generell kein Aufenthaltsort sind.