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Landkreis Uelzen

Eine weitere schwere Zeit für Uelzens Kirchengemeinden

 |  Landkreis

Von Michael Michalzik

Uelzen/Landkreis. Ein weiteres Jahr stehen die kirchlichen Veranstaltungen zur Weihnacht unter keinem guten Stern. Bereits im Advent hatte die Uelzener Kirchengemeinde St. Marien die beliebten „kleinen Konzerte mit offenem Singen“ absagen müssen. Auch das Weihnachtsoratorium am 12. Dezember musste wegen der Pandemie ausfallen. Dabei gilt der Gedanke auch den Musikern: Zwar konnte man sich gezahltes Geld für Eintrittskarten rückerstatten lassen. Wer jedoch davon keinen Gebrauch machte, unterstützte damit eine Ausfallzahlung für die Musiker, die schon das zweite Mal in Folge nicht gastieren konnten.

Anders als im benachbarten Landkreis Gifhorn (Inzidenz dort heute laut RKI: 199,2 – im Landkeis Uelzen heute 152,3), wo der Kreisverwaltung angesichts der hohen Zahlen mit Verschärfungen reagierte, gibt es bei uns keine besonderen Vorgaben zum Besuch der Gottesdienste. „Die Niedersächsische Corona-Verordnung enthält keine besonderen Vorschriften speziell für religiöse Veranstaltungen“, erklärt der Uelzener Landkreis-Sprecher Marcus Christ auf Anfrage der Uelzener Nachrichten.  

In geschlossenen Räumen und damit auch in Kirchen, Synagogen, Moscheen usw., die öffentlich zugänglich sind, ist eine medizinische Maske als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese kann abgenommen werden, solange ein Sitzplatz eingenommen wird.

Auch Glaubensgemeinschaften müssen für ihre öffentlich zugänglichen Einrichtung mit Besuchsverkehr jeglicher Art sowie für die Durchführung religiöser Veranstaltungen ein Hygienekonzept erstellen, vorhalten und umsetzen.

Außerdem, so Marcus Christ, sind bei religiösen Veranstaltungen die Daten der Besucher zu erheben zwecks Kontaktnachverfolgung.

Foto (Michalzik): Der Altar von St. Marien.