UWG zum SPD-Antrag Kostenerstattung Kindertagesbetreuung: "Wahlkampfgetöse statt echte Unterstützung"
Uelzen/Landkreis. Die UWG im Kreistag übt scharfe Kritik an einem Antrag der SPD: "In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Diskussionen über die Höhe der Kostenerstattung, die die Kommunen vom Landkreis Uelzen für die von ihnen für den Landkreis Uelzen durchgeführte Kindertagesbetreuung erhalten.
Im Jahr 2021 wurde diese Summe vom Kreistag zuletzt auf 4 Millionen erhöht und darüber hinaus die Kreisverwaltung beauftragt, zeitnah und einvernehmlich eine neue Vereinbarung mit den Kommunen zu verhandeln, die deren Leistungen und den finanziellen Ausgleich dafür langfristig fair regelt.
Sowohl im Kreistag als auch in den Kommunen bestand große Einigkeit, dass dieser Weg beschritten wird und dass es aus Sachgründen besser sei, die Kindertagesbetreuung eben nicht zentral über den Landkreis zu organisieren. Seither werden im Rahmen der Hauptverwaltungsbeamten Verhandlungen geführt und man hatte sich für den Haushalt 2022 darauf verständigt, auch in diesem Jahr eine Erstattung von 4 Millionen Euro zu zahlen. Ab 2023 soll dann die angestrebte Neuregelung greifen.
Die SPD war eine der Fraktionen im Kreistag, die sich über viele Jahre genau für diese Lösung eingesetzt hat. Daher ist es unverständlich, dass sie nur 24 Stunden vor der abschließenden Beratung im Kreisausschuss einen Antrag auf eine deutliche Erhöhung vorlegt. Wörtlich heißt es dort:
Der Kreistag möge beschließen: Der Betriebskostenzuschuss für den Betrieb der Kindertagesstätten wird für das Planjahr 2022 um 6,235 Millionen Euro auf eine Summe von 8,235 Millionen Euro erhöht.
Finanzieren will sie dies durch ein weiteres Abschmelzen der Überschussrücklagen, was nach Aussage der Verwaltung dazu führen würde, dass die mittelfristige Finanzplanung des Landkreises massiv gefährdet wird. Die unmittelbare Folge wäre eine Erhöhung der Kreisumlage, da die mittelfristige Finanzplanung nach rechtlichen Vorgaben ausgeglichen sein muss. Heißt im Klartext, was der Landkreis den Kommunen für die Kindertagesbetreuung mehr erstattet, muss er unmittelbar über die Kreisumlage bei den Kommunen wieder einziehen, was dem Prinzip „Rechte Tasche linke Tasche“ entspricht. Das kann niemand wollen!
Deutlich wird damit, dass hier pure Symbolpolitik betrieben wird und es muss daher die Frage erlaubt sein, ob die SPD diese Fakten nicht kennt oder sie bewusst nicht kommuniziert.
Nun ist ja bekannt, dass in diesem Jahr der Landtag neu gewählt wird und sich die jeweiligen Kandidaten präsentieren wollen. Das sollte aus Sicht der UWG-Fraktion aber nicht dazu führen, dass hier mit einer derartigen Symbolpolitik Sand in die Augen der Wählerinnen und Wähler gestreut wird.
Die UWG-Fraktion steht zu dem Beschluss aus 2021 und geht nach aktuellem Kenntnisstand davon aus, dass im Rahmen der Verhandlungen der Hauptverwaltungsbeamten ab 2023 eine komplett neue und für alle Seiten akzeptable Lösung greifen wird."