Skip to main content

Landkreis Uelzen

Erörterungstermin zur A 39: BUND kritisiert fehlende Berücksichtigung des Klimaschutzes

 |  Landkreis

Uelzen/Landkreis. Der Streit zwischen dem BUND Niedersachsen sowie der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Sachen Weiterbau der A39 spitzt sich zu. Die Trasse, die den derzeitigen Planungen nach über mehr als 100 Kilometer auch längs durch den Landkreis Uelzen verlaufen soll, sorgt seit Jahren für Streit zwischen Gegnern und Befürwortern.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hatte 2018 einen Planfeststellungsbeschluss für den 7. Abschnitt der A 39 erlassen, die das Bundesverwaltungsgericht im Juli 2019 als rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt hatte. Auch die Planung für die Ortsumgehung Ehra (Landkreis Gifhorn) wurde im gleichen Verfahren gerügt. Der BUND hatte scharf kritisiert, dass es weder eine Untersuchung umweltfreundlicher Alternativen noch eine transparente frühe Öffentlichkeitsbeteiligung gab. Im Frühjahr 2021 erfolgte die Beteiligung im ersten Planänderungsverfahren. Ein zweiter Erörterungstermin fand Montag in Wittingen statt – und erzürnte erneut den BUND, der der Baubehörde vorwarf, seine Hausaufgaben nicht zu machen.

Susanne Gerstner, Vorsitzende des BUND Niedersachsen: „Die A 39 gehört zu den klima- und umweltschädlichsten Verkehrsprojekten Deutschlands. Auch die überarbeitete Planung zum 7. Abschnitt der geplanten Autobahn zwischen Wolfsburg und Ehra ist mangelhaft. Aufgrund der Verfahrensfehler hätten vollständig neue Umweltverträglichkeitsprüfungen für Einzel- und Gesamtvorhaben erstellt werden müssen, die den neuen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Bis heute hat die Straßenbaubehörde jedoch keine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung für die A 39 vorgelegt. Auch die Auswirkungen des Neubaus auf das globale Klima bleiben unberücksichtigt. Eine solche Planung ist nicht mehr zeitgemäß und angesichts zunehmender Klimafolgen abzulehnen.

Jens-Thilo Schulze, Sprecher der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, verweist auf die bestehenden gesetzlichen Grundlagen zum Bau der Trasse: „Die A 39 ist als Bedarfsplanmaßnahme gesetzlich festgeschrieben und steht grundsätzlich nicht zur Disposition. Wir befinden uns in einem Ergänzungs- und Änderungsverfahren. Das ist im Planfeststellungsverfahren der übliche Weg der Fehlerbehebung. Die Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt auf Planfeststellungsebene abschnittsbezogen. Auch dies ist rechtlich nicht zu beanstanden.“

Die geplante A 39 beeinträchtige europäische Schutzgebiete und zerstöre wertvolle Lebensräume, hält der BUND gegen. Obwohl 2019 vom Gericht gefordert, fehlten immer noch belastbare Angaben zur Chloridbelastung zahlreicher Gewässerarten. Damit bleibt weiter ungeklärt, ob sich der Zustand der angrenzenden Wasserkörper durch den Autobahnneubau verschlechtern würde. Gerstner: „Eine derart unvollständige Planung können wir nicht akzeptieren. Eine daraus resultierende Verzögerung des Verfahrens hat die Planfeststellungsbehörde selbst zu verantworten.“

Behördensprecher Schulze: „Die Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie und die stofflichen Einträge in Gewässer sind eines der wesentlichen Themen des Änderungsverfahrens. Es sind durch die Vorhabenträgerin umfängliche Untersuchungen zum Zustand der angrenzenden Gewässerkörper nach den Vorschriften der Oberflächengewässerverordnung durchgeführt worden. Diese Themen wurden im Erörterungstermin diskutiert. Das Ergebnis kann hier nicht vorweggenommen werden.“

Im Landkreis Uelzen haben sich die Grünen ganz klar gegen den Bau der A39 positioniert, da eine Autobahn nicht zu modernen Verkehrskonzepten passe, die wesentlich stärker auf Schiene und ÖPNV zugeschnitten sein müssten. Kritiker führen außerdem an, dass die A39 neben der A7 ab Hannover und der weitergebauten A14 bei Magdeburg dann die dritte Trasse nach Norden in dichter räumlicher Nähe zueinander wäre.

Grafik: Adobe Stock