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Landkreis Uelzen

Dobslaw fordert Beratungs-Möglichkeiten für Vereine und Institutionen

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Uelzen/Landkreis. Der unabhängige Landtagskandidat und UWG-Kreistagsabgeordnete Andreas Dobslaw macht sich für eine deutliche Förderung des Ehrenamts im Landkreis Uelzen stark und hat einen entsprechenden Antrag gestellt, der nun im Kreistag zur Diskussion gestellt werden soll: „Die Förderung des Ehrenamtes ist seit vielen Jahren und zu Recht im Fokus von Politik und Verwaltung. Viele Dinge, das haben die aktuellen Krisen gezeigt, lassen sich nur mit dem ehrenamtlichen Engagement der Menschen vor Ort bewältigen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die administrativen und rechtlichen Anforderungen an Vereine und andere ehrenamtlich tätige Institutionen in den letzten Jahren massiv zugenommen haben und daher tatsächlich vor Ort kaum noch sachgerecht im Ehrenamt zu leisten sind.“

Spätestens wenn Vereine oder Institutionen mit festangestelltem Personal agieren müssten, sei die Zumutbarkeit für ehrenamtlich Tätige kaum noch zu begründen. Beispielhaft seien hier nur der Hospizdienst im Landkreis Uelzen e.V. oder die von Vereinen betriebenen Sommerbäder in Wieren (ASW) oder Stadensen (ISO) genannt. Die rechtlichen Anforderungen überstiegen auch hier den ehrenamtlich zumutbaren Leistungsumfang bei weitem. Gleiches gelte für den Überblick über mögliche Förderkulissen durch Dritte. Auch dieser Aspekt ist ehrenamtlich heute so kaum noch leistbar.

Dort bedarf es laut Dobslaw einer professionellen Beratung und Unterstützung, wenn man das ehrenamtliche Engagement wirklich unterstützen und nicht nur darüber reden will. Absichtserklärungen und Lob allein lösen hier das Problem nicht mehr. Deswegen beantragt Andreas Dobslaw:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende 2022 die möglichen Optionen zur Beratung der ehrenamtlichen Vereine und Institutionen in Sachen Recht, Steuerwesen und Förderkulissen zu prüfen und dem Kreisausschuss einen Vorschlag für die Einrichtung einer solchen Stelle oder den Abschluss einer Kooperation mit einer externen Stelle zur Entscheidung vorzulegen.

Die Samtgemeinden und Gemeinden sind hierbei aufgrund ihrer Zuständigkeiten mit zu beteiligen.
Die Beratungsleistung soll für die betroffenen Vereine und Institutionen kostenfrei sein.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass eine Überlastung des Ehrenamtes letztlich zu einem Rückgang der Bereitschaft für ehrenamtliches Engagement führen wird und dies gilt es zu verhindern.

Nach meinem Kenntnisstand soll es in Niedersachsen im Übrigen auch schon entsprechende Beratungsstellen auf der Ebene von Kommunen geben und ich denke, es würde auch dem Landkreis Uelzen gut zu Gesicht stehen, sich hier auf den Weg zu machen.

Foto: privat