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Uelzen

Westerweyhe und Wrestedt: Neuer Vorstoß für durchgängig Tempo 30

 |  Landkreis

Uelzen. Der Ortsrat Kirch- und Westerweyhe sowie die Gruppe SPD/UWG im Gemeinderat Wrestedt machen unabhängig voneinander Vorstöße, um den Durchgangsverkehr in den Ortschaften zu verlangsamen und damit außer mehr Sicherheit auch mehr Lebensqualität zu erreichen. Beide Gremien streben einen Beitritt der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“ an, der inzwischen mehr als 650 Kommunen angehören. Eines der Ziele der Initiative: durchgängig Tempo 30 in geschlossenen Ortschaften.

Vorige Woche brachte der Ortsrat Kirch- und Westerweyhe den Antrag auf Beitritt auf den Weg, der nun im Rat der Hansestadt Uelzen beschlossen werden soll. „Wir gehen als Ortsrat diesen Weg, weil ein direkter Antrag auf Tempo 30 vermutlich keinen Erfolg haben würde“, erläutert Ortsbürgermeister Karl-Heinz Günther. Der Ortsrat Kirch- u. Westerweyhe wolle mit der Herabsetzung der Regelgeschwindigkeit von derzeit 50 km/h in der Kirch- und Westerweyher Straße auf 30 km/h erreichen, dass in der gesamten Ortslage von Kirchweyhe eine Geschwindigkeit von 30 km/h gefahren werde. Gleichzeitig solle die Geschwindigkeit von zur Zeit 100 km/h außerhalb der Ortslage, vom Kreisverkehr kommend, auf 70 km/h reduziert werden, damit die Verkehrssicherheit, gerade am Ortsschild beginnend, deutlich verbessert werde.

Die SPD/UWG-Gruppe im Gemeinderat Wrestedt betont: „Tempo 30 in geschlossenen Ortschaften ist immer wieder ein Thema in unseren Kommunen. Ziel der Initiative Lebenswerte Städte und Gemeinden ist es unter anderem, die Anordnung von Tempo 30 km/h innerorts zu erleichtern. Darüber hinaus geht es aber auch um andere wichtige Themenfelder. Gruppensprecher Andreas Dobslaw: „Das Ganze kann nur durch eine Änderung im Straßenverkehrsgesetz gelingen, und genau darum geht es der Initiative.“ Eine Änderung hin zu einer einfacheren Anordnung von 30 km/h entlaste die Gemeinde von unterschiedlichen Arbeitsprozessen und spare darüber hinaus auch finanzielle Mittel ein.

Aus Kirch- und Westerweyhe heißt es dazu: „Die Initiative Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts in bestimmten Straßen anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h verbessert die Verkehrssicherheit deutlich und trägt zu einem besseren Miteinander im Straßenverkehr bei. Bei Tempo 30 reduziert sich der Anhalteweg im Vergleich zu Tempo 50 um mehr als die Hälfte. Auch der Lärmschutz spielt eine wichtige Rolle, Die Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert den Lärm der Fahrzeuge im Durchschnitt um rund 2 bis 3 dB(A). Eine Absenkung um 3 dB(A) wird dabei von uns Menschen wie die Halbierung der Verkehrsmenge wahrgenommen. Ein weiterer Aspekt ist die Luftqualität. Eine Untersuchung im Zeitraum 2017 bis 2019 hat gezeigt, die Stickstoffdioxid-Werte (NO2) aufgrund der geringeren Geschwindigkeit teils sehr deutlich reduziert haben.“ 

Symbolfoto: Adobe Stock