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Lüneburg

Lüneburg: Ganzjährige Leinenpflicht - Wann und wo der Hund immer an die Leine gehört…

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Lüneburg. Ob Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche, Teile des Kurparks oder Schongebiete, darunter insbesondere Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete – eines haben diese Flächen im Lüneburger Stadtgebiet gemeinsam: Hunde müssen hier immer an der Leine geführt werden. Diese ganzjährige Leinenpflicht ist nicht jedem Hundehaltenden bekannt. „Uns erreichen in jüngster Zeit wieder vermehrt Beschwerden, dass Hunde frei herumlaufen, etwa in Naturschutzgebieten oder in Fußgängerzonen“, sagt Mareike Pickbrenner aus dem Lüneburger Ordnungsamt. Während die Leinenpflicht zur Brut- und Setzzeit landesweit geregelt ist, legt die Kommune selbst fest, wann und wo Hunde vor Ort das ganze Jahr über anzuleinen sind. In Lüneburg gilt die Leinenpflicht überall dort, wo es besonders schützenswerte Interessen gibt, etwa für Tier- und Pflanzenwelt, Erholungssuchende oder spielende Kinder.

„Die Leinenpflicht gilt insbesondere dort, wo viele Menschen unterwegs sind – zum Schutz der Hunde und Mitmenschen und auch mit Blick auf Menschen, die im Umgang mit Hunden verunsichert sind oder sogar Angst haben“, erläutert Pickbrenner. „Wir appellieren an alle Hundehaltenden, die Regeln aus Respekt vor Natur und Mensch einzuhalten“, so Pickbrenner. Verstöße, die vom zentralen Außendienst festgestellt werden, sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Natur- und Landschaftsschutzgebiete in Lüneburg, in denen die Leinenpflicht gilt, sind zum Beispiel der Kalkberg, der Tiergarten, die Gebiete Bockelsberg, Hasenburger Bach, Hasenburger Schweiz, Böhmsholz, die Landwehr und der Oedemer Zuschlag. Im Kurpark sind Hunde im nördlich des Pfarrer-Kneipp-Weges gelegenen Teil des Kurparks anzuleinen.

Eine niedersachsenweite Leinenpflicht in allen Waldgebieten und in der freien Landschaft gilt darüber hinaus in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli jedes Jahres. Dadurch soll verhindert werden, dass Hunde Wildtiere beim Brüten oder bei der Aufzucht der Jungen stören. Generell gilt für Hundehaltende: Eine Leine muss bei jedem Spaziergang mit dem Hund zur Hand sein. Wer Hunde hält oder führt, muss dafür sorgen, dass sie nicht unbeaufsichtigt umherlaufen und Menschen oder Tiere anspringen oder anfallen. Nur Personen, die den Hund auch beherrschen können, dürfen ihn führen.

Neben der Anleinpflicht ist auch das Thema Hundekot immer wieder Anlass für Beschwerden beim städtischen Ordnungsamt. Die Regeln dazu sind eindeutig: Alle Hundehaltenden sind dazu verpflichtet, den Kot zu beseitigen – das gilt auch in der freien Landschaft. Für Herrchen und Frauchen bedeutet das: immer einen Plastikbeutel zur Hand haben. Die gefüllten und zugeknoteten Beutel können in jedem Abfalleimer entsorgt werden. Im Stadtgebiet gibt es inzwischen laut der AGL mehr als 1.000 Papierkörbe und über 80 Kundekotbeutelspender, an denen sich Halterinnen und Halter kostenlos bedienen dürfen.