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Lüneburg

Zahl der Sozialwohnungen geht zurück: Hansestadt berät Investor:innen zu Wohnbauförderung des Landes

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Lüneburg. Die Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt sind in den vergangenen Jahren vielerorts deutlich spürbar geworden: Die steigenden Mieten und die begrenzte Verfügbarkeit von günstigem Wohnraum sind erhebliche Hürden für viele Bürger:innen. So auch in der Hansestadt Lüneburg. Das kürzlich veröffentlichte Wohnraumversorgungskonzept sieht einen Mangel von knapp 3500 Wohnungen bis zum Jahr 2040, vor allem barrierearmer und günstiger Wohnraum wird demnach benötigt.

Das zeigt auch die offizielle Statistik zum Sozialwohnungsbau in Lüneburg: Die Zahl der offiziellen Sozialwohnungen im Stadtgebiet ist zuletzt deutlich zurückgegangen – von rund 1000 Ende des vorletzten Jahres auf nun knapp 650. Zur Einordnung dieser Zahl bedarf es einer Klarstellung, welche Wohnungen in dieser Statistik auftauchen. Die Hansestadt Lüneburg geht drei Wege, um den Sozialwohnungsbau voranzutreiben.

  1. Wohnbauförderung: Offizieller Sozialwohnungsbau des Landes Niedersachsen mit statistischer Erfassung über Land und Bund.  Gefördert wird über das Land mit zinsfreien Darlehen und Zuschüssen. Voraussetzung für den Einzug in offizielle Sozialwohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein. Die Kontrolle der Einhaltung erfolgt u.a. über die Wohnraumförderstelle der Hansestadt.
  2. Eigenes Wohnbauförderprogramm der Hansestadt Lüneburg (ZWO21). Gefördert wird mietpreisgebundener Wohnungsbau in Anlehnung an das Wohnbauförderprogramm des Landes. Für diese Wohnungen sind Wohnberechtigungsscheine nicht relevant. Eine statistische Erfassung über Bund und Land erfolgt nicht.
  3. Städtebauliche Verträge: Hansestadt und Investor:in treffen für ein Bauprojekt vertragliche Regelungen, die einen Gestaltungsrahmen vorgeben. So wird der Anteil mietpreisgebundener Wohnungen in der Regel auf 30 Prozent festgelegt. Es erfolgt keine statistische Erfassung über Bund und Land.

Die Wohnbauförderung bietet Investor:innen die Möglichkeit, zinsfreie Darlehen für Neubau, Erwerb und Modernisierung von Wohnungen zu erhalten. Die Förderungen sind gebunden an:

- Miet- und Belegungsbindungen von 20 bis 35 Jahren,

- Höchstmieten von 6,10 bis 7,50 Euro pro Quadratmeter,

- Einkommensgrenzen der Mieter:innen,

- Zweckbindungen,

- Wohnraumgrößen.

„Mit dem nun vorliegenden Wohnraumversorgungskonzept ist die Grundlage für eine Förderung gegeben“, erklärt Nora Hofmann aus der Wohnbauförderstelle der Hansestadt. Denn das Land fördere sozialen Wohnungsbau nur in den Städten, wo er nachweislich benötigt wird. Die Darlehen laufen letztlich über die NBank. Die Arbeit der städtischen Wohnbauförderstelle setzt vorher und nachher an: „Wir beraten und sind bei der Antragstellung behilflich“, schildert Hofmann, „und nach dem Bau der Wohnungen unterstützen wir bei der Kontrolle, ob alle Vorgaben eingehalten wurden und werden.“

Seitdem das Wohnraumversorgungskonzept veröffentlich wurde, habe sie bereits mit einigen Investor:innen gesprochen, berichtet Nora Hofmann: „Das Interesse ist definitiv da, hoffentlich können wir hier in Lüneburg kurz- oder mittelfristig wieder mehr offizielle Sozialwohnungen schaffen.“ Wobei klar ist, dass die Zahl der mietpreisgebundenen und damit in der Regel als bezahlbar geltenden Wohneinheiten durch z.B. städtebauliche Verträge faktisch höher ist, als es die offizielle Statistik von Bund und Land beziffert.