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Lüneburg

Lüneburg: Landkreis wendet sich mit Wolfs-Resolution an die EU

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Lüneburg. Der Landkreis Lüneburg fordert die Europäischen Union (EU) auf, den Schutzstatus des Wolfes zu überprüfen um den Wolfsbestand besser regulieren zu können. Die Bundesregierung und das Land Niedersachsen werden ebenfalls aufgefordert, die Gesetze zum Wolf anzupassen. Dies beschloss der Kreistag in seiner Sitzung am 28. September 2023 und folgte damit einer Resolution des Landkreises Uelzen. Die gegenwärtige Rechtslage lässt eine Entnahme von Wölfen aufgrund ihrer Einstufung als gefährdete Art kaum zu. Ausnahmegenehmigungen können zudem Monate in Anspruch nehmen. Seit der ersten Sichtung von Wölfen in Niedersachsen in den Jahren 2011 und 2012 ist die Population kontinuierlich gestiegen, so auch im Landkreis Lüneburg.

Damit der Wolfsbestand besser reguliert werden kann, muss zunächst von der EU festgestellt werden, dass der Wolf in Niedersachsen keine gefährdete Art mehr ist. Im Anschluss ist seitens der EU eine Änderung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) vorzunehmen. Ist der Wolf aus der FFH-Liste der streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten herausgenommen, fordert der Kreistag im nächsten Schritt die Bundesregierung auf, die naturschutz- und jagdrechtlichen Bundesgesetze unverzüglich zu ändern. Durch diese Änderung soll die Bejagung des Wolfs nach einem festzusetzenden Abschussplan ermöglicht werden – und zwar in den Monaten, in denen die Welpen nicht zwingend auf die Fähe als Muttertier angewiesen sind.

In den übrigen Monaten soll die Entnahme von sogenannten Problemwölfen zum Schutz insbesondere von Weidetieren oder Menschen durch die untere Naturschutzbehörde ermöglicht werden. Haben die EU und der Bund entsprechende Änderungen vorgenommen, wird die Landesregierung dazu aufgefordert, eine entsprechend notwendige Jagdzeit im Niedersächsischen Jagdgesetz für eine regelhafte Bejagung des Wolfes einzuführen.

Weitere Informationen zum Wolf gibt es unter www.landkreis-lueneburg.de/wolf

Symbolfoto: Adobe Stock