Lüneburg: Verkehrsbehinderungen durch Aktionen von Landwirten - Polizei ist präsent und sichert ab
Lüneburg. Zu verschiedenen demonstrativen Aktionen von mehr als 80 Traktor- und Lkw-Fahrern kam es in den Morgenstunden des 27.12.23 im Bereich der Lüneburger Ostumgehung - Bundesstraße 4/ 209 - sowie dem Lüneburger Stadtgebiet. Es kam zu entsprechenden Behinderungen des Verkehrs.
Die Polizei war präsent, sicherte die Fahrzeug-Konvois verkehrstechnisch ab und leitete die Fahrzeuge an der Anschlussstelle LG-Nord von der Ostumgehung/Bundesstraße ab. Parallel nahmen die Einsatzkräfte Kontakt mit den Traktor- und Brummi-Fahrern auf, sprachen diese "versammlungsrechtlich" an und machten deutlich, dass ein Auffahren auf die BAB 39 nicht möglich ist bzw. nicht geduldet wird. Parallel wurde der Hinweis auf die Einleitung von möglichen Strafverfahren bei Verstößen gegeben. Alternativ nahm eine Vielzahl der Traktoren eine Fahrtroute begleitetet durch die Polizei durch das LGer Stadtgebiet. Im Lauf der Mittagsstunden lösten sich die einzelnen Konvois auf.
Parallel appelliert die Polizei an Landwirte und Verkehrsteilnehmer zu einem umsichtigen Verhalten!
An dieser Stelle weist die Polizei auf folgende Punkte hin:
Auf Bundesautobahnen, insbesondere auf Hochgeschwindigkeitsstrecken wie sie im Bereich der BAB 7, 1 und 39 vorliegen, kann ein spontanes Auffahren auf eine Autobahn mit landwirtschaftlichen Zugmaschinen zu erheblichen Gefahrensituationen führen, die schwerste Verkehrsunfälle zur Folge haben können. Eine professionelle Absicherung durch die Polizei ist hier unabdingbar. Durch die Schaffung entsprechender Gefahrensituationen können Straftatbestände wie ein "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" oder eine "Nötigung" erfüllt sein, was strafrechtliche Konsequenzen zur Folge hat. Bei Zusammenkünften von beispielsweise mehreren Traktoren aus unterschiedlichen Regionen wird ein gewisser Planungsaufwand angenommen, der zur Folge hat, dass es sich hier um keine Spontanversammlungen handelt und diese im Voraus bei der zuständigen Versammlungsbehörde angezeigt werden müssen. Bei Nichtbeachtung ist mit der Einleitung von Bußgeldverfahren zu rechnen. Ferner ist die Nutzung der Autobahn im Rahmen einer Versammlung nach Rechtsprechung des OVG Lüneburg nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich.
Bei allem Verständnis für die durch die geplanten Sparmaßnahmen der Bundesregierung entstandene Situation der Landwirte wird an die Vernunft aller Beteiligten appelliert. Bitte bewegen Sie sich bei Ihren Meinungskundgebungen im rechtlich zulässigen Rahmen und vermeiden Sie Gefahrensituationen für Unbeteiligte!