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Bundesregierung lenkt ein: Begünstigung für Agrar-KFZ-Steuer bleibt - Dieselvergünstigung wird schrittweise abgeschafft

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Berlin/Uelzen. Wie Steffen Hebestreit, Sprecher der Bundesregierung, mitteilt, haben Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Dr. Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner haben sich heute auf Änderungen zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 verständigt. Mit diesen Änderungen reagiert die Bundesregierung insbesondere auf Erkenntnisse, die sich im Rahmen der Erarbeitung der konkreten Formulierungshilfen für den Deutschen Bundestag ergeben haben. 

Im Vergleich zur Einigung vom 15. Dezember 2023 wurden konkret folgende Änderungen vereinbart: Auf die Abschaffung der Begünstigung bei der Kraftfahrzeugsteuer für Forst- und Landwirtschaft wird verzichtet. Dies insbesondere um den zum Teil erheblichen bürokratischen Aufwand für die betroffenen Unternehmen zu vermeiden. 

Die Abschaffung der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel wird nicht in einem Schritt vollzogen. Stattdessen erfolgt eine schrittweise Reduzierung der Begünstigung, um den betroffenen Unternehmen mehr Zeit zur Anpassung zu geben. Im Jahr 2024 erfolgt eine Reduzierung des Entlastungssatzes um 40%. In den Jahren 2025 und 2026 wird jeweils eine weitere Reduzierung um 30% erfolgen, so dass für im Jahr 2026 verbrauchte Mengen keine Subvention mehr erfolgt. Die Rück-Vergütung der im Jahr 2023 verbrauchten Mengen im Jahr 2024 erfolgt unverändert. 

Foto: Bundesregierung/Kugler