"A39 eines der umweltschädlichsten Vorhaben": BUND übt massive Kritik am Infrastruktur-Zukunftsgesetz
Uelzen/Landkreis. Heute geht es in Berlin auch wieder um die geplante Autobahn A39: Mit Verweis auf die heute im Bundesrat angesetzte Aussprache zum Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes plädiert der BUND Niedersachsen dringend für eine Ablehnung und fordert massive Nachbesserungen des Gesetzentwurfs. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Vorhaben der Verkehrsinfrastruktur beschleunigen und setzt dafür zentrale Regelungen zum Schutz von Umwelt und Natur außer Kraft. Zudem sollen die Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung an Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich eingeschränkt werden.
Susanne Gerstner, BUND-Landesvorsitzende: „Dieses Gesetz verdient seinen Namen nicht. Was hier als Zukunft verkauft wird, ist in Wahrheit ein Rückschritt mit Ansage: Der Neubau von Autobahnen, Schienen und Wasserstraßen soll zum ‘überragenden öffentlichen Interesse‘ erklärt werden, womit Umweltprüfungen systematisch ausgehebelt werden. Anstatt Schäden an Natur und Umwelt zu vermeiden oder durch Naturschutzmaßnahmen auszugleichen, sollen Verursacher von Eingriffen sich künftig von ihren Ausgleichspflichten freikaufen können. Das ist weder Bürokratieabbau noch Beschleunigung, sondern ein Frontalangriff auf unsere natürlichen Lebensgrundlagen.“
Die Folgen des Gesetzes würden Niedersachsen in besonderer Weise betreffen. Denn mit den geplanten Autobahnen A 20 und A 39 verlaufen zwei der umweltschädlichsten Vorhaben des Bundesverkehrswegeplans in diesem Bundesland. Mit dem neuen Gesetz könnten Planung und Genehmigung solcher folgenschweren Vorhaben ohne kritische Überprüfung durchgepeitscht werden. Die Abwägung mit Belangen von Mensch, Natur und Umwelt würde erheblich geschwächt.
Der BUND kritisiert weiterhin, dass das Infrastruktur-Zukunftsgesetz die Beteiligung der Öffentlichkeit, die gerichtliche Kontrolle und das Verbandsklagerecht beschneiden will. Gerade die Mitwirkung von Verbänden und Bürger*innen sind jedoch ein wichtiges Instrument, um Planungen zu verbessern und Eingriffe in die Natur auf das Nötigste zu beschränken. Auch durch Verbandklagen werden häufig Planungsfehler und Gesetzesverstöße aufgedeckt, weshalb das Klagerecht von Umweltverbänden als wichtiges Korrektiv im Rechtstaat wirkt. Als besonders gravierend bewertet der BUND den Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Verbandklagen. Diese Änderung würde ermöglichen, dass Bäume gefällt oder Moore trockengelegt werden, bevor endgültig entschieden ist, ob überhaupt gebaut werden darf.
Gerstner weiter: „Niedersachsen kann im Bundesrat maßgeblich beeinflussen, ob dieses Gesetz in Kraft tritt. Eine Zustimmung in der vorliegenden Form wäre ein fatales Signal für Rechtsstaatlichkeit, Umwelt- und Naturschutz und die Teilhabe der Zivilgesellschaft. Wir fordern Ministerpräsident Olaf Lies eindringlich auf, diesen Gesetzentwurf im Bundesrat abzulehnen.“
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