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Blaulicht

Rechtskräftig: Bodenteicher Katzenquäler ist verurteilt

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Bad Bodenteich. Der Fall hatte bundesweit für Aufregung gesucht: Ein Mann hatte in einem Bad Bodenteicher Ortsteil neugeborene Kätzchen in Schraubgläser gestopft und sie darin qualvoll ersticken lassen (UEN berichteten exklusiv: https://www.uelzener-nachrichten.com/blaulicht/8515-bad-bodenteich-polizei-ermittelt-wegen-grausamer-toetung-neugeborener-kaetzchen). Im Sommer vergangenen Jahres statteten Polizei, Veterinäramt sowie der Verein Katzen-Hilfe Uelzen e.V. dem im Hause seiner Eltern wohnenden Mann einen Besuch ab, retteten mehrere Tiere und fanden bei ihm eine schreckliche Sammlung von toten Kitten in Schraubgläsern.

Ebenso groß war der Aufschrei, als die zuständige Staatsanwaltschaft Lüneburg die Ermittlungen kurze Zeit später mit der Begründung einstellte, dass mit weiteren Verfehlungen nicht zu rechnen sei, „wie der Beschuldigte sich gezeigt habe“, so ein Sprecher damals auf UEN-Anfrage. Der Beschuldigte sei verwarnt worden, die weiblichen Katzen wurden sichergestellt, der Mann habe sofort ein Haltungsverbot seitens des Landkreises ausgesprochen bekommen. Entsprechend seien weitere strafrechtliche Maßnahmen verzichtbar, hatte es seitens der Ermittlungsbehörde geheißen.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Lüneburg damals war die Schuld im Sinne des Paragraphen 153 der Strafprozessordnung als gering anzusehen: „Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.“

Weit gefehlt, wie sich umgehend herausstellte: Eine von mehreren Tierschutzorganisationen auf change.org eingestellte Online-Petition mit der Forderung nach Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens wurde von mehr als 110.000 Usern unterzeichnet.

Anfang dieses Jahres wurde das Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen, inzwischen ist der Mann verurteilt, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber den Uelzener Nachrichten.

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat nach Abschluss der Ermittlungen beim Amtsgericht Uelzen den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gegen den Beschuldigten wegen Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen (§ 17 Tierschutzgesetz) gestellt.

Aufgrund dieses Vergehens hat das Amtsgericht Uelzen gegen den Beschuldigten eine Verwarnung mit Strafvorbehalt (60 Tagessätze Geldstrafe) ausgesprochen (§ 59 StGB) und ein Haltungs-, Betreuungs- und Handelsverbot sowie Verbot des berufsmäßigen Umgangs mit Tieren jeder Art für die Dauer von drei Jahren verhängt (§ 20 Tierschutzgesetz).

Die Verurteilung ist rechtskräftig.

Symbolfoto: Adobe Stock