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Gesundheit

Keine mobilen Luftreinigungsgeräte für fünfte und sechste Klassen an weiterführenden Schulen  

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Uelzen/Landkreis. Für die weiterführenden Schulen im Landkreis Uelzen werden bis auf Weiteres keine mobilen Luftfilteranlagen angeschafft werden können. Das ist das Ergebnis einer im August dieses Jahres erfolgten Ausschreibung des durch den Landkreis beauftragten Gebäudemanagements Uelzen/Lüchow-Dannenberg.

„Dass die Raumluft durch die Anschaffung solcher Geräte derzeit nicht weiter verbessert werden kann, ist bedauerlich“, so Pressesprecher Martin Theine. Das Ergebnis der Ausschreibung habe vergaberechtlich jedoch keinen anderen Schluss zugelassen, da kein zuschlagsfähiges Angebot eingegangen sei.

Keine der angebotenen Anlagen erfüllt die geforderten Voraussetzungen beziehungsweise die für eine erforderliche Luftreinigung nötige Leistung beziehungsweise Filterwirkung bei gleichzeitig rechtlich zulässiger Geräuschkulisse. Von der Verpflichtung zum regelmäßigen Lüften hätten sie nach gültigen Richtlinien und Vorgaben ohnehin nicht entbunden.        

Der Landkreis hatte das Gebäudemanagement beauftragt, für die Schulen in seiner Trägerschaft möglichst kurzfristig mobile Luftfilteranlagen zu beschaffen. Die Geräte sollten dort zunächst in den von den fünften und sechsten Klassen genutzten Unterrichts- bzw. Fachräumen zum Einsatz kommen, da aktuell für diese Altersgruppe kein Impfangebot gegen das Coronavirus besteht.

Ein positives Ergebnis hat dagegen die Ausschreibung hinsichtlich geeichter CO2-Ampeln ergeben, die in den weiterführenden Schulen zur besseren Orientierung und Information über die Qualität der Raumluft dienen sollen. Insgesamt 381 solcher Ampeln wurden bereits bestellt und sollen möglichst kurzfristig in den betreffenden Bildungseinrichtungen zum Einsatz kommen.