Skip to main content

Blaulicht

Schwerpunkt-Kontrollen "Fahrtüchtigkeit" im Uelzener Stadtgebiet - diverse Strafverfahren eingeleitet

 |  Blaulicht

Uelzen. Schwerpunktkontrollen in Bezug auf die "Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr" führte die Polizei Uelzen im Verlauf des 17.10.23 im Uelzener Stadtgebiet durch und konnte dabei mehrere Fahrten unter Betäubungsmittel- sowie Medikamenteneinfluss sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz feststellen. Insgesamt 13 speziell geschulte Beamt*innen der Polizei Uelzen führten im Verlauf des 17.10. zielgerichtete Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt "Fahrtüchtigkeit" durch und leiteten u.a. folgende Strafverfahren ein.

Im Bereich des Bohldamms kontrollierten die Beamten einen 45-jährigen Fahrzeugführer eines VW Passats aus dem Heidekreis. Bei der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit konnten durch die Beamten deutliche Anzeichen für den Konsum von Betäubungsmitteln und Medikamenten festgestellt werden. Der Fahrzeugführer, welcher gegenüber den Beamten zunächst falsche Personalien angab, wurde daraufhin zur Wache verbracht, wo die Identität des Fahrzeugführers letztlich festgestellt werden konnte. Der Mann gab vermutlich falsche Personalien an, da er auch keinen Führerschein besaß. Der Konsum von Cannabis sowie Schlafmitteln wurde eingeräumt, so dass ihn entsprechende Strafverfahren erwarten.

Im Bereich Johnsburg kontrollierten Beamte auch einen 31 Jahre alten Fahrer eines Pkw VW Golf. Hier wurden ebenfalls Auffälligkeiten hinsichtlich der Fahrtüchtigkeit festgestellt. Ein durchgeführter Urinschnelltest auf THC und Kokain verlief positiv.

Im Bereich der Ripdorfer Straße kontrollierte die Polizei einen weiteren 45 Jahre alten Pkw-Fahrer. Nach der Überprüfung ergab sich der konkrete Verdacht einer Beeinflussung mit Betäubungsmitteln. Ein durchgeführter Schnelltest auf THC verlief positiv.

In der St.Viti-Straße stoppten Beamte dann eine 33 Jahre alte Frau auf einem sog. E-Scooter. Für den Scooter (der wesentlich schneller als baulich erlaubt fuhr) besaß die Dame, den sie im Internet erworben hatte, keinen Versicherungsschutz sowie keine Betriebs- wie auch Fahrerlaubnis. Auch die Uelzenerin erwarten entsprechende Strafverfahren.

Symbolfoto: Adobe Stock