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Gesundheit

Testpflicht im Einzelhandel fällt im Landkreis Uelzen weg!

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Uelzen/Landkreis. Keine Tests mehr in Einzelhandel: Der Zweckverband Gesundheitsamt Uelzen–Lüchow-Dannenberg hat am heutigen Sonnabend für das Gebiet des Landkreises Uelzen eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach ab dem kommenden Dienstag, 25. Mai, im Einzelhandel die Pflicht zur Testung auf Corona wegfällt. Hintergrund ist eine kurzfristig erfolgte Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung, wonach eine Testpflicht im Einzelhandel lediglich noch in Landkreisen und kreisfreien Städten gilt, in denen die 7-Tage-Inzidenz mehr als 50 beträgt. Zudem entfallen bei einer 7-Tages-Inzidenz von nicht mehr als 35 die quadratmeterbezogenen Kapazitätsbeschränkungen für den Einzelhandel.

Im Landkreis Uelzen liegt die die 7-Tage-Inzidenz bereits seit dem 14. Mai stabil unter einem Wert von 35, aktuell bei 20,6. Die Pflicht zur Testung fällt daher ab dem kommenden Dienstag weg, und auch die quadratmeterbezogenen Kapazitätsbeschränkungen gelten für den Einzelhandel im Landkreis Uelzen bis auf weiteres nicht mehr. Die Einzelhändlerinnen und Einzelhändler bleiben jedoch weiterhin verpflichtet, Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts zu treffen. Für die Kundinnen und Kunden gilt entgegen zwischenzeitlich vom Land Niedersachsen verworfener Überlegungen beim Einkaufen weiterhin die Pflicht zur Tragung einer Mund-Nasen-Bedeckung.